Im vorliegenden Fall war bei einer 10-tägigen Busrundreise (im Rahmen einer 15-tägigen Reise) die Klimaanlage über die gesamte Dauer der Busreise defekt.
Die Folge: die Businnentemperatur überstieg die Außentemperatur von 30-35 °C.
Dies stellt einen Mangel der Reise dar, weil die resultierende Innentemperatur zu einer erhebliche Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses führte.
Dies berechtigt zu einer Minderung des Reisepreises um 15%, wobei zu berücksichtigen war, dass die reine Fahrzeit des Busses an verschiedenen Tagen der Rundreise deutlich kürzer als acht Stunden gewesen ist.
AG Bad Homburg, 04.09.2012 - Az: 2 C 961/12 19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.769 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.