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Straßenbahn - bitte festhalten!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt grundsätzlich, dass sich jeder Fahrgast festen Halt verschaffen muss. Wird diese Regel nicht beachtet, so begründet diese Unachtsamkeit ein erhebliches Mitverschulden des Fahrgastes; ein Schadensersatzanspruch bei einem Sturz scheidet dann aus.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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