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Straßenbahn - bitte festhalten!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt grundsätzlich, dass sich jeder Fahrgast festen Halt verschaffen muss. Wird diese Regel nicht beachtet, so begründet diese Unachtsamkeit ein erhebliches Mitverschulden des Fahrgastes; ein Schadensersatzanspruch bei einem Sturz scheidet dann aus.

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KG, 07.05.2012 - Az: 22 U 251/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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