In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt grundsätzlich, dass sich jeder Fahrgast festen Halt verschaffen muss. Wird diese Regel nicht beachtet, so begründet diese Unachtsamkeit ein erhebliches Mitverschulden des Fahrgastes; ein Schadensersatzanspruch bei einem Sturz scheidet dann aus.
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KG, 07.05.2012 - Az: 22 U 251/11
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