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Stornierung von Reisen in „SARS-Gebiete“

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch wenn ein Rücktritt von Reisen in von der SARS-Krankheit betroffene Gebiete nicht grundsätzlich kostenlos ist, so wird sich der Reisende jedoch unter bestimmten Umständen auf höhere Gewalt berufen und den Reisevertrag gem. §  651j BGB kostenfrei kündigen können.

Kostenlose Reiserücktritte sind regelmässig nur möglich, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die entsprechende Region besteht. Werden lediglich Hinweise veröffentlicht (leichte Atemmasken, Vermeidung von Menschenkontakten), so genügt dies nicht.

Ist jedoch eine Gefährdung des Gesundheit durch den Reisenden nachweisbar und liegt diese über 25%, so liegt höhere Gewalt vor. Beispielsweise läßt sich in vielen betroffenen Regionen der menschliche Kontakt nicht vermeiden. In solchen Fällen kann der Reisende seine bereits gebuchte Reise sodann stornieren.

Mehr: SARS - Stornierung von Reisen
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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