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SARS - Stornierung von Reisen

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen in die von SARS betroffene Regionen ab. Viele Reiseveranstalter haben hierauf reagiert.

So stornierte der Reiseveranstalter Studiosus zunächst bis Ende Mai alle China-Reisen mit Abstechern nach Hongkong und Peking. Alle China- und Kanadareisen mit Starttermin bis 31. Juli können kostenfrei umgebucht werden.

Auch der Veranstalter Gebeco aus Kiel hat die Umbuchungsfrist bis zum 31. Juli ausgedehnt. für spätere Abreisedaten lässt sich auf Wunsch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise reservieren. Zwei Monate vor dem Abflug muss dann eine Entscheidung getroffen werden.

In einer Erklärung des Auswärtigen Amtes heißt es, nicht unbedingt notwendige Reisen in betroffene Gebiete sollten verschoben werden. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der WHO, die im Moment von Reisen nach Peking und Hongkong, in die chinesischen Provinzen Shanxi und Guangdong sowie ins kanadische Toronto abraten, hat die Behörde ihren Reisehinweis verschärft. Eine offizielle Reisewarnung wurde indessen noch nicht herausgegeben.

Nur eine offizielle Reisewarnung würde Urlauber ohne weiteres berechtigen, kostenlos von der Reise zurückgetreten. Umgekehrt kann aber auch durchaus ohne eine offizielle Reisewarnung ein zum Rücktritt berechtigender Fall höherer Gewalt gegeben sein. Es kommt dann aber auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an.
Veröffentlicht: 06.07.2015 - aktualisiert: 25.04.2026
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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Nur eine offizielle Reisewarnung berechtigt Urlauber ohne Weiteres zum kostenlosen Rücktritt von der Reise. Bei lediglich ausgesprochenen Reisehinweisen kommt es hingegen auf die Umstände des Einzelfalls an.
Ja, auch ohne offizielle Reisewarnung kann ein zum Rücktritt berechtigender Fall höherer Gewalt vorliegen. Hierbei ist jedoch eine Einzelfallprüfung der konkreten Situation vor Ort erforderlich.
Viele Reiseveranstalter bieten freiwillige Kulanzlösungen an, wie etwa die kostenlose Umbuchung von Reisen in betroffene Regionen wie China, Hongkong oder Kanada innerhalb festgelegter Fristen.
Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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