Wird das Gepäck von Reisenden im Hotel aufgrund höherer Gewalt zerstört oder beschädigt (z.B. Brand), so ist der Veranstalter einer Pauschalreise nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Ansprechpartner ist der Hotelier. Dies gilt auch bei Individualreisenden. Kommt es zum Streit, so gilt das Landesrecht des Hotels, ein etwaiger Prozess findet also ggf. im Ausland statt.
Ein Anspruch gegen den Veranstalter kommt nur bei Pauschaltouristen in Frage, wenn der Reiseveranstalter mit dem Hotel einen Leistungsträgervertrag hat und der Gepäckverlust auf einem Reisemangel beruht, den der Reiseveranstalter oder ein vom ihm eingesetzter Leistungserbringer verschuldet hat. So kann etwa eine Verpflichtung des Veranstalters bestehen, die Sicherheitsvorkehrungen des Hotels zumindest einmal pro Jahr zu begutachten.
Ein Anspruch gegen den Veranstalter kommt nur bei Pauschaltouristen in Frage, wenn der Reiseveranstalter mit dem Hotel einen Leistungsträgervertrag hat und der Gepäckverlust auf einem Reisemangel beruht, den der Reiseveranstalter oder ein vom ihm eingesetzter Leistungserbringer verschuldet hat. So kann etwa eine Verpflichtung des Veranstalters bestehen, die Sicherheitsvorkehrungen des Hotels zumindest einmal pro Jahr zu begutachten.
Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenStand: (letzte Änderung: 24.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Bei höherer Gewalt (z. B. Brand) ist der Reiseveranstalter einer Pauschalreise nicht schadensersatzpflichtig. Ansprechpartner ist in diesem Fall der Hotelier. Dies gilt gleichermaßen für Individualreisende.
Ein Anspruch gegen den Veranstalter kann bestehen, wenn der Gepäckverlust auf einem Reisemangel beruht, den der Veranstalter oder ein eingesetzter Leistungserbringer verschuldet hat. Dies kann beispielsweise bei mangelnden Sicherheitsvorkehrungen im Hotel der Fall sein.
In der Regel regulieren spezielle Reisegepäckversicherungen den Schaden. Teilweise decken auch Hausratversicherungen den Verlust oder die Beschädigung ab. Im Schadensfall sollten Reisende ihre Versicherungsbedingungen prüfen.
Da Reisende häufig keine genaue Auflistung oder Belege für den Kofferinhalt vorweisen können, wird der entstandene Schaden in der Regel geschätzt.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


