Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.120 Anfragen

Gepäckverlust oder -beschädigung im Hotel

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird das Gepäck von Reisenden im Hotel aufgrund höherer Gewalt zerstört oder beschädigt (z.B. Brand), so ist der Veranstalter einer Pauschalreise nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Ansprechpartner ist der Hotelier. Dies gilt auch bei Individualreisenden. Kommt es zum Streit, so gilt das Landesrecht des Hotels, ein etwaiger Prozess findet also ggf. im Ausland statt.

Ein Anspruch gegen den Veranstalter kommt nur bei Pauschaltouristen in Frage, wenn der Reiseveranstalter mit dem Hotel einen Leistungsträgervertrag hat und der Gepäckverlust auf einem Reisemangel beruht, den der Reiseveranstalter oder ein vom ihm eingesetzter Leistungserbringer verschuldet hat. So kann etwa eine Verpflichtung des Veranstalters bestehen, die Sicherheitsvorkehrungen des Hotels zumindest einmal pro Jahr zu begutachten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: 10.10.2018 (aktualisiert am: 17.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp
Alexandra KlimatosTheresia DonathHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg