Es ist grob fahrlässig, sein Notebook während einer Reise nachts unter dem Beifahrersitz eines parkenden Autos zu lassen. Daher ist von der Reisegepäckversicherung kein Ersatz zu leisten, wenn das Fahrzeug aufgebrochen und der PC entwendet wird.
LG Schweinfurt, 11.05.2005 - Az: 33 S 34/05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


