Notebook geklaut - zahlt die Reisegepäckversicherung?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist grob fahrlässig, sein Notebook während einer Reise nachts unter dem Beifahrersitz eines parkenden Autos zu lassen. Daher ist von der Reisegepäckversicherung kein Ersatz zu leisten, wenn das Fahrzeug aufgebrochen und der PC entwendet wird.
LG Schweinfurt, 11.05.2005 - Az: 33 S 34/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...