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Notebook geklaut - zahlt die Reisegepäckversicherung?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist grob fahrlässig, sein Notebook während einer Reise nachts unter dem Beifahrersitz eines parkenden Autos zu lassen. Daher ist von der Reisegepäckversicherung kein Ersatz zu leisten, wenn das Fahrzeug aufgebrochen und der PC entwendet wird.


LG Schweinfurt, 11.05.2005 - Az: 33 S 34/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern