Es ist grob fahrlässig, sein Notebook während einer Reise nachts unter dem Beifahrersitz eines parkenden Autos zu lassen. Daher ist von der Reisegepäckversicherung kein Ersatz zu leisten, wenn das Fahrzeug aufgebrochen und der PC entwendet wird.
LG Schweinfurt, 11.05.2005 - Az: 33 S 34/05
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