Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.706 Anfragen

Versicherungsschutz für Kamera auch am Strand?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird eine Fotokamera - auch nur für kurze Zeit - unbeaufsichtigt am Strand zurückgelassen, so entfällt bei einem Diebstahl der Reisegepäckversicherungsschutz. Dies gilt auch für den Fall, dass die Kamera in einer Plastiktüte abgelegt wurde.

Denn der Begriff der sicheren Verwahrung in persönlichen Gewahrsam gem. § 1 Nr. 4 AVBR 90 setzt gesteigerten persönlichen Gewahrsam voraus, wobei es entscheidend darauf ankommt, dass die versicherte Sache nicht dem Blickfeld gerät und ein jederzeitiger Zugriff möglich ist.

Vorliegend hatte der Versicherungsnehmer die Kamera aber abgelegt und sich dann 10m entfernt in die  Warteschlange eines Sonnenschirmverleihs eingereiht. In dieser Zeit lag keine sichere Verwahrung vor.

Es ist dem Versicherungsnehmer zuzumuten, die Kamera mitzunehmen um das Risiko eines Diebstahls auszuschließen.


AG Hannover, 18.11.1996 - Az: 562 C 8544/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.706 Beratungsanfragen

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Toller Anwalt mit direkten Lösungen ohne Umwege.
Vielen Dank für die zusammenarbeit.

Verifizierter Mandant