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Worüber muss der Reiseveranstalter informieren? - Eine Beispielliste

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Über die folgenden Themen muss der Reiseveranstalter den Reisenden informieren.

Diese Auflistung ist nicht abschließend.
  • Baulärm
  • Bürgerkriege und Unruhen mit Gefahr für den Reisenden
  • Devisenvorschriften
  • Flugplanänderungen
  • Impfzwang
  • Militärische Sperrgebiete
  • Quallen oder Algenpest im Meer
  • Rollstuhleignung der Unterkunft, wenn Veranstalter weiß, dass der Reisende
  • Rollstuhlfahrer ist.
  • Überfallgefahr bei Verlassen des Hotelgeländes
  • Verunreinigung oder Sperrung des Badestrands
Stand: 12.02.2019 (aktualisiert am: 23.05.2025)
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