Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.687 Anfragen

Worüber muss der Reiseveranstalter informieren? - Eine Beispielliste

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Über die folgenden Themen muss der Reiseveranstalter den Reisenden informieren.

Diese Auflistung ist nicht abschließend.
  • Baulärm
  • Bürgerkriege und Unruhen mit Gefahr für den Reisenden
  • Devisenvorschriften
  • Flugplanänderungen
  • Impfzwang
  • Militärische Sperrgebiete
  • Quallen oder Algenpest im Meer
  • Rollstuhleignung der Unterkunft, wenn Veranstalter weiß, dass der Reisende
  • Rollstuhlfahrer ist.
  • Überfallgefahr bei Verlassen des Hotelgeländes
  • Verunreinigung oder Sperrung des Badestrands
Stand: 12.02.2019 (aktualisiert am: 23.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.687 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim