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Worüber muss der Reiseveranstalter informieren? - Eine Beispielliste
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Über die folgenden Themen muss der
Reiseveranstalter den
Reisenden informieren.
Diese Auflistung ist nicht abschließend.- Baulärm
- Bürgerkriege und Unruhen mit Gefahr für den Reisenden
- Devisenvorschriften
- Flugplanänderungen
- Impfzwang
- Militärische Sperrgebiete
- Quallen oder Algenpest im Meer
- Rollstuhleignung der Unterkunft, wenn Veranstalter weiß, dass der Reisende
- Rollstuhlfahrer ist.
- Überfallgefahr bei Verlassen des Hotelgeländes
- Verunreinigung oder Sperrung des Badestrands
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