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Ferienhaus und Ferienwohnung: was ist der Unterschied?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Was ist ein Ferienhaus?

Unter einem Ferienhaus versteht man ein Haus, dessen gesamte Nutzfläche eine einzige Wohneinheit darstellt und in der Regel von einem Familienverband bzw. einer Reisegruppe exklusiv genutzt wird.

Kennzeichnend ist, dass es in der Regel im ausschließlichen Besitz des Grundeigentümers steht und deswegen auch die Grundparzelle, auf der es errichtet ist, exklusiv den Bewohnern des Hauses zur Verfügung steht.

Was ist eine Ferienwohnung?

Bei einer Ferienwohnung handelt es sich um eine selbständige, abgeschlossene Wohneinheit in einem Haus, in dem sich zwei oder mehrere solche Wohneinheiten befinden.

Kennzeichnend ist, dass sich das exklusive Nutzungsrecht auf diese Wohneinheit beschränkt und die restlichen Teile der Anlage (Keller, Garten, Stiegenhäuser, Aufzüge, Dachböden) in gemeinsamer Nutzung befinden, wobei es auch hier Exklusivnutzungen geben kann, v.a. bei Kellerabteilen, Garagen- und Parkplätzen, Balkonen, Terrassen und abgeschlossenen Gartenteilen.

Was ist ein Ferien-Reihenhaus?

Ferien-Reihenhäuser sind meist als Sonderformen von Ferienwohnungen anzusehen, bei denen kennzeichnend ist, dass das exklusive Nutzungsrecht einer Wohneinheit durch "Hausabschnitte" gekennzeichnet ist, also immer eine bestimmte Fassadenlänge vom Keller bis zum Dach nur eine Wohneinheit darstellt.

Ebenfalls kennzeichnend ist, dass der Gartenanteil, der in seiner Breite dem Fassadenabschnitt der Wohneinheit entspricht, dem Nutzer dieser Wohneinheit exklusiv zur Verfügung steht.
Stand: 22.12.2018
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