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Diese IT-Recht-Herausforderungen muss jedes Unternehmen kennen!

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 12 Minuten

Informationstechnologie (IT) und elektronische Datenverarbeitung (EDV) sind integraler Bestandteil nahezu jeder Unternehmensstruktur. Kaum ein Geschäftsprozess funktioniert noch ohne digitale Unterstützung. Doch mit der zunehmenden Technisierung wachsen auch die rechtlichen Herausforderungen. Unternehmen müssen sich intensiv mit den rechtlichen Aspekten auseinandersetzen, um sowohl ihre eigenen Rechte zu schützen als auch den stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Verträge für Hard- und Software

Softwareüberlassungsverträge und Hardware-Verträge sind in der IT-Branche von zentraler Bedeutung. Diese Verträge können in verschiedenen Ausgestaltungsformen auftreten, sei es als individuell ausgehandelte Vereinbarungen oder als Standard-Verträge, oft in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gerade bei der Prüfung dieser Verträge stehen Unternehmen oft vor zahlreichen Herausforderungen.

Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal bei Softwareverträgen ist die Art der Überlassung. Es gibt mietvertragsrechtlich geprägte Überlassungen, wie sie typischerweise bei „Software as a Service“ (SaaS) oder Leasingverträgen auf Zeit vorkommen. Hier müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Mietvertragsbedingungen, insbesondere zur Laufzeit, Kündigung und zu ihren Pflichten während der Nutzung, verstehen und einhalten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Auf der anderen Seite stehen Softwareüberlassungen, die eher als punktuelle Austauschverhältnisse ausgestaltet sind, wie der klassische Softwareverkauf auf einem Datenträger oder per Download.

Gerade in diesem Bereich hat sich die Rechtslage fundamental geändert. Mit der Einführung neuer Regelungen für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) und Waren mit digitalen Elementen (§§ 475b f. BGB) sind Anbieter nun zu Updates verpflichtet. Diese „Update-Pflicht“ soll die IT-Sicherheit und Funktionalität über einen gewissen Zeitraum gewährleisten. Unternehmen, die solche Produkte erwerben, haben nun klar definierte Gewährleistungsrechte, wenn Updates ausbleiben oder fehlerhaft sind. Umgekehrt müssen Unternehmen, die selbst digitale Produkte anbieten, diese Verpflichtungen in ihren Prozessen abbilden.

Bei Hardware-Verträgen, die oft den Kauf von physischen Geräten beinhalten, sind Aspekte wie Garantie, Gewährleistung und Haftung von großer Bedeutung. Auch hier gilt es, die gesetzlichen Vorschriften genau zu kennen und sicherzustellen, dass die Verträge diese berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Verjährungsfristen und die Beweislast im Gewährleistungsfall.

Lizenzen und Nutzungsrechte: Das „Eigentum“ an Software

Im Bereich des EDV/IT-Rechts sind sämtliche Formen der Übertragung von Nutzungsrechten und Lizenzen von höchster Relevanz. Dies betrifft nicht nur Software, sondern auch andere digitale Güter wie Musik, Bilder, Datenbankinhalte und Videos. Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass man Software „kauft“ wie einen physischen Gegenstand. In der Regel erwirbt man jedoch lediglich ein Nutzungsrecht, also eine Lizenz.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Bedingungen für die Nutzung dieser Inhalte korrekt verstehen und einhalten. Die Lizenzbedingungen (oft als EULA – End User License Agreement bezeichnet) definieren den Umfang des erlaubten Gebrauchs: Wie viele Nutzer dürfen die Software verwenden? Darf sie auf einem Server installiert werden? Ist eine kommerzielle Nutzung erlaubt?

Die Einhaltung von Lizenzvereinbarungen ist von entscheidender Bedeutung, da Verstöße gegen diese Vereinbarungen zu empfindlichen rechtlichen Konsequenzen führen können. Dies beginnt bei Nachlizenzierungsforderungen der Hersteller und kann bis hin zu Schadensersatzansprüchen und, in schweren Fällen, sogar zur Beschlagnahme von Unternehmensvermögen führen.

Eine besondere Herausforderung in der Praxis stellt der Einsatz von Open Source Software (OSS) dar. Obwohl oft „kostenlos“, ist OSS an bestimmte Lizenzbedingungen geknüpft, deren Verletzung zu erheblichen rechtlichen Problemen führen kann, insbesondere wenn die Software in eigenen Produkten weitervertrieben wird.

Brennpunkt E-Commerce und Internet-Verträge

Internet-Leistungen und E-Commerce bergen weitere rechtliche Herausforderungen für Unternehmen. Dies umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, darunter Webdesign, Internetwerbung, Download-Shopping, Domain-Registrierung und -übernahme sowie Online-Shopping und Online-Auktionen.

Allein die Erstellung einer professionellen Webseite wirft Fragen auf: Wer hält die Rechte am Design und am Code? Sind die verwendeten Bilder korrekt lizenziert? Ist das Impressum vollständig und korrekt? Bei der Domain-Registrierung drohen Konflikte mit dem Marken- oder Namensrecht Dritter.

Im E-Commerce selbst ergeben sich Fragen im Zusammenhang mit Verträgen, die online geschlossen werden. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online verkaufen, müssen eine Fülle von Informationspflichten erfüllen. Dazu gehören die korrekte Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, transparente Preisangaben (Preisangabenverordnung), deutliche Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher und die Einhaltung der sogenannten „Button-Lösung“ beim Bestellabschluss.

Datenschutz als Dauerbrenner: DSGVO im Unternehmensalltag

Seit ihrem Inkrafttreten stellt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine der größten rechtlichen Hürden für Unternehmen dar. Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – sei es von Kunden, Mitarbeitern oder Website-Besuchern – muss die strengen Vorgaben der DSGVO einhalten.

Die Herausforderungen beginnen bereits bei der eigenen Webseite: Werden Cookies datenschutzkonform eingesetzt? Liegt eine wirksame Einwilligung (Consent) vor? Ist die Datenschutzerklärung vollständig? Im Unternehmen selbst muss der Umgang mit Mitarbeiterdaten und Kundendaten klar geregelt sein.

Sobald externe Dienstleister (wie Cloud-Anbieter, Newsletter-Tools oder externe Lohnbuchhaltungen) ins Spiel kommen, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) zwingend erforderlich. Dieser regelt die Rechte und Pflichten im Umgang mit den Daten. Die Nichteinhaltung der DSGVO ist kein Kavaliersdelikt; es drohen hohe Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden.

Haftungsfallen: Von Systemausfall bis Cyberangriff

Die vertragliche Haftung ist ein Schlüsselthema im EDV/IT-Recht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, um Schadensersatzansprüchen zu entgehen. Was passiert, wenn eine verkaufte Software fehlerhaft ist und beim Kunden einen Produktionsstillstand verursacht? Was geschieht bei einem Ausfall des Servers, der vertraglich zugesicherte Verfügbarkeiten unterbricht? Diese Haftungsrisiken müssen in IT-Verträgen klar geregelt werden, oft durch sogenannte Service Level Agreements (SLAs) und Haftungsbegrenzungsklauseln.

Neben der vertraglichen Haftung tritt die deliktische Haftung. Diese betrifft Fälle, in denen eine Partei schuldhaft die Rechte einer anderen Partei verletzt und dadurch Schäden verursacht. Im IT-Bereich ist dies besonders relevant bei Sicherheitsverletzungen. Wenn ein Unternehmen durch mangelnde IT-Sicherheit ( fehlende Firewalls, veraltete Software) einen Cyberangriff erleidet und dadurch Kundendaten gestohlen werden, haftet das Unternehmen möglicherweise deliktisch gegenüber den betroffenen Kunden für den entstandenen Schaden. Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) und die DSGVO (Pflicht zu technischen und organisatorischen Maßnahmen) verschärfen die Anforderungen an die Cybersicherheit von Unternehmen erheblich.

Rechtliche Hürden bei KI und Cloud Computing

Zwei Technologietrends werfen aktuell besonders komplexe rechtliche Fragen auf: Cloud Computing und Künstliche Intelligenz (KI).

Bei der Nutzung von Cloud-Diensten verlagern Unternehmen Daten und Prozesse in die Infrastruktur eines Dritten. Dies wirft essenzielle Fragen auf: Wo werden die Daten gespeichert (Stichwort: DSGVO, Datentransfer in Drittländer)? Wie ist die Haftung des Cloud-Anbieters bei Datenverlust oder Ausfällen geregelt? Und wie stellt das Unternehmen sicher, dass es bei einer Kündigung des Dienstes seine Daten problemlos zurückerhält (Exit-Strategie)?

Noch schwieriger stellt sich die Lage bei Künstlicher Intelligenz dar. Wer ist Urheber eines Textes oder Bildes, das von einer KI generiert wurde? Wer haftet, wenn eine KI-gesteuerte Entscheidung (etwa bei der Kreditvergabe oder im Personalwesen) diskriminierend ist? Und wie kann sichergestellt werden, dass die zum Training der KI verwendeten Daten nicht gegen Urheberrechte oder den Datenschutz verstoßen?

Internationale Recht

Da das Internet global ist, spielen auch Berührungspunkte zum internationalen Privatrecht eine Rolle, insbesondere im E-Commerce. Unternehmen müssen klären, welches Recht auf ihre Verträge anwendbar ist und welche Gerichte für Streitigkeiten zuständig sind. Dies kann kompliziert sein, da die Gesetze in verschiedenen Ländern stark variieren können.

Jugendschutz

Im Bereich des E-Commerce und der Internet-Leistungen müssen Unternehmen zudem den Jugendschutz im Auge behalten. Dies betrifft Altersbeschränkungen für den Zugriff auf bestimmte Inhalte oder den Kauf bestimmter Produkte. Verstöße gegen Jugendschutzvorschriften können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Strafrechtliche Fragen

Schließlich müssen Unternehmen sich auch mit strafrechtlichen Fragen auseinandersetzen, insbesondere in Bezug auf Betrug (etwa bei Fake-Shops) und strafbare Werbung. Das Strafrecht enthält Bestimmungen, die solche Aktivitäten verbieten und schwerwiegende Strafen vorsehen.
Stand: 15.11.2025
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