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Artikel 1

Montrealer Übereinkommen (MÜ)

Dem in Montreal am 28. Mai 1999 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

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