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Artikel 7 Informationspflicht betreffend die Einstellung von Schienenverkehrsdiensten

Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechte Verordnung a.F.)

Eisenbahnunternehmen oder gegebenenfalls die für einen gemeinwirtschaftlichen Vertrag zuständigen Behörden veröffentlichen Beschlüsse über die Einstellung von Schienenverkehrsdiensten auf angemessenem Wege vor deren Umsetzung.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Thomas Clingen, Köln
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