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Bilanz zu Fluggastrechten

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fluggastrechte sind in Europa unzureichend durchgesetzt. Das geht aus einem Bericht über die Durchführung der Fluggastverordnung hervor, den die EU-Kommission heute veröffentlicht hat. Demnach sind weitere Schritte nötig, um eine einheitlichere Anwendung der Bestimmungen durch die Luftfahrtunternehmen und eine bessere Durchsetzung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die EU-Kommission räumt Luftfahrtunternehmen und Mitgliedstaaten nun sechs Monate ein, um der Verordnung über Fluggastrechte Geltung zu verschaffen. Bleibt die Situation unbefriedigend, wird die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten.

„Auch wenn die Fluggäste heute ohne Zweifel einen besseren Schutz genießen, müssen wir sicherstellen, dass die Luftfahrtunternehmen und die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen“, betonte der für Verkehr zuständige EU-Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot. „Die EU-Kommission räumt ihnen sechs Monate ein, um der Fluggastverordnung Geltung zu verschaffen, und wird sie dabei in vollem Umfang unterstützen.“

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass weiterer Anstrengungen in einer Reihe von Bereichen nötig sind, etwa eine verbesserte Durchsetzung, eindeutige Auslegung bestimmter Aspekte der Verordnung, deutliche Unterscheidung zwischen Verspätungen und Annullierungen wegen der damit verbundenen unterschiedlichen Fluggastrechte und eine Stärkung der nationalen Aufsichtsstellen bei der Anwendung der gemeinsamen Vorschriften.

In den nächsten sechs Monaten wird die EU-Kommission die Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsstellen und den Luftfahrtunternehmen intensivieren, um bessere Ergebnisse zu erzielen. Falls die Situation am Ende weiterhin unbefriedigend sein sollte, wird die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten. Sollten diese Verfahren und Kontakte nicht den gewünschten Erfolg zeitigen, könnte die EU-Kommission eine Änderung der geltenden Verordnung in Erwägung ziehen.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Quelle: PM EU-Kommision

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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