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Schlichtungsstelle für reiserechtliche Probleme

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Es ist ein offenes Geheimnis - nicht jede Reise verläuft wie geplant. Es gibt eine Vielzahl von möglichen Reibungspunkten bei jeder Reise. Dies beginnt bei unpünktlicher Abreise und überbuchten Flügen und endet bei diversen Reisemängeln vor Ort. Damit nicht bei jedem Streifall ein Gericht bemüht werden muß, wurde jetzt vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL ) eine Schlichtungsstelle in Zusaammenarbeit mit dem Verkehrsclub Deutschland eingerichtet (Schlichtungsstelle Mobilität), die seit dem 1.12.2004 besteht.
Zuständig ist die Schlichtungsstelle bei Fernreisen mit Bus, Bahn oder Flugzeug, die 50 km überschreiten. Die Größenordnung (Streitwert) ist hierbei unerheblich.

Wie wird nun vorgegangen? Bei Schwierigkeiten ist wie zuvor zunächst der Anbieter zu kontaktieren und die Beschwerde vorzutragen. Ist der Beschwerdeverlauf nicht zufriedenstellend, so kann sich der Betroffene an die Schlichtungsstelle wenden (Kontakt: s.u.). Im Streitfall vermittelt diese sodann zwischen den beteiligten Parteien, wenn es um mangelhafte Leistungen geht.

Wenn man sich als Betroffener im Zweifel über die rechtliche Lage befindet, kann es indes auch sinnvoll sein, zunächst einen fundierten juristischen Rat einzuholen und ggf. in "Verhandlung" mit dem Anbieter zu treten. Nach Information über die Rechtslage ist es für Betroffene grundsätzlich leichter, im direkten Kontakt mit dem Reiseveranstalter oder über Dritte ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erhalten, da Chancen und Risiken einer möglicherweise doch erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung besser eingeschätzt werden können.
Kommt es trotzdem nicht zu einer Einigung zwischen den Parteien, so bietet sich die Schlichtungsstelle gerade dann an, wenn für den Betroffenen ein hohes Prozessrisiko besteht.

Schlichtungsstelle Mobilität
Postfach 610249
10923 Berlin
Tel. 030/46 99 70-0
Fax: 030/46 99 70-10
E-Mail: schlichtungsstelle@vcd.org

Veröffentlicht: 06.07.2015

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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