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Einreise deutscher Staatsangehöriger in die USA

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ab dem 26.10 diesen Jahres ist eine visafreie Einreise in die USA nur noch mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Dieser muß mindestens noch für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Auch für Kinder und Babys ist ein maschinenlesbarer Pass erforderlich.
Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass sind für die Einreise von deutschen Staatsangehörigen zulässig.
Bis zum 26.10 ist die Einreise auch mit einem nicht maschinenlesbaren vorläufigen Reisepass oder Kinderausweis möglich. Für Kinder unter 16 Jahren wird bis dahin auch ein Kinderausweis mit Lichtbild oder der Eintrag des Kindes in den Pass eines mitreisenden Elternteils anerkannt.

Weitere Reise- und Sicherheitshinweise für die USA finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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