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Keine Diskriminierungen bei Verkäufen von Flugtickets

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat von 18 europäischen Luftfahrtunternehmen zusätzliche Informationen über wohnsitzabhängige Preisunterschiede bei Flugtickets angefordert. Die Luftfahrtunternehmen waren vor einem Jahr gefragt worden, ob sie je nach Herkunftsland der Kunden unterschiedliche Preise für ein und dasselbe Flugticket verlangen, und wenn ja, warum.

Mit der Initiative reagierte die Kommission auf sich häufende Beschwerden von Bürgern, die sich beim Kauf von Flugtickets diskriminiert fühlten. Die beanstandeten Preisunterschiede hingen offenbar nur mit dem Wohnort des Kunden zusammen.

Bis Ende April hatten die meisten der angeschriebenen Unternehmen geantwortet. Einige von denen räumten ein, dass in der Vergangenheit Beschränkungen bestanden haben könnten, die nun aber beseitigt wären.
Testbuchungen haben in der Tat bestätigt, dass die meisten Beschränkungen nicht mehr bestehen. Inzwischen sind alle elektronischen Tickets in der gesamten EU zu gleichen Preisen erhältlich. Somit gelten nun für alle EU-Bürger vergleichbare Preise.

Die Kommission wird die Situation weiter beobachten und sicherstellen, dass in Zukunft keine Preisdiskriminierungen aufgrund des Wohnortes mehr vorkommen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU-Kommission

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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