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Koordiniertes Vorgehen bei der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen in der EU

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Mitgliedstaaten haben sich am 14.06.2021 auf ein koordiniertes Vorgehen bei der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen aufgrund der verbesserten Corona-Lage in der EU geeinigt.

Unter anderem einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, dass vollständig geimpfte Personen und Genesene von reisebedingten Beschränkungen befreit werden sollen. Die Mitgliedstaaten verständigten sich auch auf klarere und vereinfachte Reiseanforderungen: Von Reisenden aus orange eingestuften Gebieten könnte nur verlangt werden, dass sie vor der Ausreise einen negativen Test vorweisen, während Reisenden aus rot eingestuften Gebieten eine Quarantänepflicht auferlegt werden könnte, sofern sie keinen Test vor der Abreise durchgeführt haben.

Die Empfehlung klärt die Vorschriften für Kinder unter zwölf Jahren, um die Familieneinheit auf Reisen zu gewährleisten, und schreibt eine harmonisierte Gültigkeitsdauer der Tests vor: 72 Stunden für PCR-Tests und 48 Stunden für Antigen-Schnelltests. Die Schwellenwerte der farbkodierten Karte, die Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) veröffentlicht wird, wurden unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und den Impffortschritten angepasst.

Die Empfehlung ermöglicht es den Mitgliedsstaaten außerdem, im Rahmen einer „Notfallbremse“ Reisemaßnahmen für geimpfte und genesene Personen wiedereinzuführen, falls sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtert.

Veröffentlicht: 14.06.2021

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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