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STA Travel GmbH: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Covid19-Pandemie hat in den vergangenen Monaten zu einer plötzlichen Einstellung der weltweiten Reisetätigkeit geführt. Hiervon war die STA Travel Gruppe massiv betroffen, weshalb in den letzten Tagen die schweizerische Muttergesellschaft und einige der Schwestergesellschaften in anderen Ländern Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben.

Nach Prüfung aller Optionen hat die Geschäftsleitung der STA Travel GmbH am 27.08.2020 gegenüber dem Amtsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Ferner wurde beantragt, das Verfahren in Eigenverwaltung durchzuführen.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat diesem Antrag mit Beschluss vom 27.08.2020 stattgegeben und Frau Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger von der renommierten Kanzlei SGP Schneider Geiwitz & Partner zur vorläufigen Sachwalterin bestellt.

Bei dem Eigenverwaltungsverfahren handelt es sich um ein anerkanntes Verfahren zur Sanierung eines Unternehmens. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Insolvenzgericht kann ein Unternehmen dabei leistungs- und finanzwirtschaftlich reorganisiert werden. Im Rahmen eines solchen Eigenverwaltungsverfahrens bleibt die bisherige Geschäftsleitung im Amt und ist vollständig handlungs- bzw. verfügungsbefugt.

Die STA Travel GmbH will dieses Verfahren nutzen, um die STA Travel GmbH so aufzustellen, dass sie für die kommenden Monate gerüstet ist und nach Aufhebung der Reisebeschränkungen wieder stark am Markt vertreten sein kann. Hierzu soll eine größtmögliche Anzahl der Arbeitsplätze erhalten werden, um auch in Zukunft in der gewohnten Qualität Reiseleistungen anbieten zu können.

Veröffentlicht: 04.09.2020

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