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Kontaktloser Check-in in Hotels kann starten

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit der Beherbergungsmeldedatenverordnung werden die technischen Anforderungen, insbesondere die einzuhaltenden Datenformate an die Umsetzung des kontaktlosen Check-ins, festgelegt. Der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier kann durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren ersetzt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde im Dritten Bürokratieentlastungsgesetz unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums geschaffen.

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten (sogenannte Hotelmeldepflicht) für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann, so dass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamts sparen die Unternehmen dadurch 3-4 Minuten pro Check-in und mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr.

Auf die Abwicklung der Anmeldung in Papierform kann nun verzichtet werden, wenn eine Übernachtung kartengebunden elektronisch bezahlt oder reserviert wird. Alternativ können zur Identifikation auch die elektronischen Funktionen des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte genutzt werden.

Die Meldescheine auf Papier stehen weiterhin als Option zur Verfügung.

Veröffentlicht: 18.06.2020

Quelle: PM des BMWi

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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