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Thomas Cook Insolvenz: Update für Reisende

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Keine Reisen bis 31. Oktober

Reisen der Thomas Cook-Veranstalter mit Abreisedatum bis einschließlich 31. Oktober 2019 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden. Die davon betroffenen Gäste werden so schnell wie möglich proaktiv vom Veranstalter informiert. Dies gilt für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin. Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 1. November 2019 wird in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft.

Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA, Telefon 06172/99761123, www.kaera-ag.de wenden.

Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen

Der Urlaub sowie die Rückreise von Gästen, die eine Pauschalreise gebucht haben und sich aktuell in den Zielgebieten befinden, sind im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen über den Sicherungsschein der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland abgesichert und kann wie geplant durchgeführt werden.

Für Kunden mit Abreise ab 1. November werden schnellstmöglich Lösungen gesucht

Detaillierte und ständig aktualisierte Informationen erhalten betroffene hier:

Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook - was Reisende beachten sollten

Veröffentlicht: 29.09.2019

Quelle: PM der Thomas Cook GmbH

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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