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Kündigung wegen höherer Gewalt

Reiserecht

Der Reisende kündigt den Reisevertrag aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651h Abs. 3 BGB, da unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Reise unmöglich machen. Es wird die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung bis zu einem bestimmten Datum verlangt.

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An:
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Betrifft: Reise-Buchungsnummer: (...) - Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit trete ich von meinem / treten wir von unseren Reisevertrag - Reise nach  (...) vom  (...) bis (...) …


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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