Fährräder sind wie Kinderwagen so manch einem Mitbewohner ein Dorn im Auge.
Das Rechtsportal AnwaltOnline (www.AnwaltOnline.com) berichtet von einem Fall, über den das LG München I entscheiden musste. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer hatte nämlich beschlossen, die Hausordnung zu ändern und mit Mehrheitsbeschluss einen Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus in die Wohnungen untersagt.
Durch diese Regelung sollte vermieden werden, dass es zu Verschmutzungen oder Beschädigungen von Treppenhaus oder Fahrstuhl kommt.
Das Gericht entschied unter dem Aktenzeichen 36 S 3100/17 WEG, dass ein solcher Beschluss vom Selbstorganisationsrecht der Eigentümer gedeckt ist. Schließlich war es weiterhin möglich, die Fahrräder im privaten Kellerraum oder auf dem privaten Tiefgaragenstellplatz unterzubringen.
Auch wenn so mancher Radler sein teures Fahrrad lieber in der Wohnung sichern würde, so stellt das Einstellen in der Wohnung kein wesentliches Element der Wohnungsnutzung dar.
Umfassende Rechtsinformationen finden sich auf den Internetseiten von AnwaltOnline. Bei persönlichen Fragen steht selbstverständlich eine kompetente und preiswerte Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.
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AnwaltOnline GbR
Inh. Anja Theurer & Malte Winter
Postanschrift:
Fröaufstr. 3a
12161 Berlin
www.AnwaltOnline.com
Ansprechpartner: Herr Malte Winter
Firmeninformationen:
AnwaltOnline, seit 1999 online, ist einer der erfolgreichsten und etabliertesten Internetanbieter von Rechtsinformationen und -beratung. Zehntausende Seiten bieten dem an Rechtsfragen Interessierten fundierte Informationen und kostengünstige Beratung zu allen gängigen Problemlagen des Zivilrechts.
Ob per Newsletter, kostenlosen Tipps und Tricks oder in Form kostenpflichtiger Rechtsberatungen - AnwaltOnline zeigt stets einen unbürokratischen und kostengünstigen Weg durch den Paragrafen-Dschungel. Schließlich gilt AnwaltOnline - Problem gelöst.
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Diese Pressemitteilung kann kostenlos und ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden, wenn die Urheberschaft von AnwaltOnline unter Nennung der Webseite https://www.anwaltonline.com/ aufgeführt wird.
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Wenn Sie die Pressemitteilung abändern möchten, sprechen Sie vorab mit uns. Gerade in rechtlichen Beiträgen kann eine Änderung von Formulierungen schnell zu falschen Darstellungen der Rechtslage führen!
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