Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.357 Anfragen

Hufschmied

Pferderecht

Wer sein Pferd zum Hufschmied bringt, geht mit diesem ein Vertragsverhältnis ein. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag, so dass der Hufschmied einen bestimmten Erfolg - den gewünschten, ordnungsgemäßen Beschlag bzw. die korrekte Hufpflege - schuldet. Der Vertrag wird in der Praxis i.d.R. mündlich geschlossen.

Kommt der Hufschmied seinen vertraglichen Pflichten nicht oder mangelhaft nach, so stehen dem Kunden Sachmängelhaftungsansprüche (z.B. Nachbesserung, Schadensersatz) zu. Hierbei trifft den Kunden die Beweislast dafür, dass der Schaden auf die mangelhafte Hufbearbeitung zurückzuführen ist. Der Hufschmied muss nur nachweisen, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eingehalten zu haben.

Zur Kontrolle des Hufbeschlages und zur Erleichterung einer ggf. erforderlichen Beweisführung sollte das PFerd direkt im Anschluss an die Arbeiten des Hufschmiedes einmal geführt werden.

Der Hufschmied muss den Pferdebesitzer übrigens im Rahmen seiner Aufklärungspflicht auch auf Befunde hinweisen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Sonst kommt eine Haftung für etwaige Schäden in Betracht.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden