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Gruppenausritt mit einem zum Auskeilen neigenden Pferd

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim gemeinsamen Ausritt ist ein Pferd, das zum Auskeilen neigt, mit einer roten Schleife am Schweif zu kennzeichnen. Außerdem muss der Reiter am Schluss der Gruppe reiten.

Kommt es zu einem Unfall, weil das Pferd ausgeschlagen und der Reiter diese Regeln nicht beachtet hat, so ist der Halter zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, wenn der nachfolgende Reiter keine Kenntnis von der Gefährlichkeit des Tieres hatte.

Im konkreten Fall war der verunfallte Reite wegen plötzlicher und nicht durch Warnruf angekündigter Verzögerung aus der Gangart Trab einen kurzen Moment zu dicht aufgeritten. Das Pferd schlug in diesem Moment nach hinten aus.


OLG Koblenz, 26.01.2006 - Az: 5 U 319/04

ECLI:DE:OLGKOBL:2006:0126.5U319.04.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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