Beim gemeinsamen Ausritt ist ein Pferd, das zum Auskeilen neigt, mit einer roten Schleife am Schweif zu kennzeichnen. Außerdem muss der Reiter am Schluss der Gruppe reiten.
Kommt es zu einem Unfall, weil das Pferd ausgeschlagen und der Reiter diese Regeln nicht beachtet hat, so ist der Halter zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, wenn der nachfolgende Reiter keine Kenntnis von der Gefährlichkeit des Tieres hatte.
Im konkreten Fall war der verunfallte Reite wegen plötzlicher und nicht durch Warnruf angekündigter Verzögerung aus der Gangart Trab einen kurzen Moment zu dicht aufgeritten. Das Pferd schlug in diesem Moment nach hinten aus.
Kommt es zu einem Unfall, weil das Pferd ausgeschlagen und der Reiter diese Regeln nicht beachtet hat, so ist der Halter zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, wenn der nachfolgende Reiter keine Kenntnis von der Gefährlichkeit des Tieres hatte.
Im konkreten Fall war der verunfallte Reite wegen plötzlicher und nicht durch Warnruf angekündigter Verzögerung aus der Gangart Trab einen kurzen Moment zu dicht aufgeritten. Das Pferd schlug in diesem Moment nach hinten aus.
OLG Koblenz, 26.01.2006 - Az: 5 U 319/04
ECLI:DE:OLGKOBL:2006:0126.5U319.04.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos
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