Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Was passiert, wenn das eigene Pferd auf der Weide durch ein anderes Pferd verletzt wird oder ein anderes Pferd verletzt? Wer haftet dann für den eingetretenen Schaden?
Kann man gegen den Eigentümer eines Reitpferdes Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn es z.B. anlässlich eines Ausrittes zum Unfall kommt und der Reiter verletzt wird?
Wer haftet?
Nach dem Gesetzt haftet jeder Tierhalter für die von seinem Tier ausgehende typische Tiergefahr. Geregelt ist, dass der Tierhalter grundsätzlich jeden Schaden, der von seinem Tier verursacht worden ist, z.B. Sache beschädigt, Mensch verletzt, ersetzten muss. Diese Haftung ist i.d.R. verschuldensunabhängig.
Weideunfall
Ist bekannt, welches Pferd die Verletzung bei einem
Weideunfall hervorgerufen hat, so haftet grundsätzlich der Halter des Pferdes, welches die Verletzung verursacht hat, für den eingetretenen Schaden. Ein Mitverschulden des anderen Pferdes ist ggf. anzurechnen.
Ist unklar, wie sich der Unfall ereignet hat, so haften die Halter der anderen Pferde alle als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass alle Halter zum Ersatz des eingetretenen Schadens verpflichtet sind.
Reitunfall bei Reitbeteiligung
Bei einer Reitbeteiligung besteht kein Schadensersatzanspruch gegen den Pferdehalter. Denn die
Reitbeteiligung beinhalte einen stillschweigenden vertraglichen Haftungsausschluss.
Straßenverkehr
Nach
§ 28 StVO sind für Reiter und Führern von Pferden sowie Treibern und Führern von Vieh die für den gesamten
Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen anzuwenden.
Letzte Änderung:
22.08.2025