Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.588 Anfragen

Der getretene Pferdetrainer

Pferderecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall sollte eine Pferdetrainerin ein Pferd ausbilden. In diesem Zusammenhang sollte das Tier ohne jede Hilfe von der Trainerin aus einem Transporter ausgeladen werden. Die Trainerin wurde hierbei vom Pferd getreten und verletzte sich am rechten Kniegelenk schwer.

Nun wollte die Trainerin den Besitzer des Tieres haftbar machen und beantragte Prozesskostenhilfe.

Diese wurde jedoch mangels Erfolgsaussichten versagt. Denn der Tritt des Tieres war die Verwirklichung der typischen Unberechenbarkeit des Verhaltens.

Aufgrund dieses - bekannten - Risikos besteht die Tierhalterhaftung. Diese griff aber vorliegend nicht, weil die Geschädigte mit der Übernahme der Ausbildung des Tieres sich freiwillig einem gewissen Risiko ausgesetzt hatte.

Beim Ausladen war die Geschädigte im Gegensatz zum Einladen alleine mit dem Tier. Hierdurch hatte sich die Trainerin aber selbst (leichtsinnig) in Gefahr gebracht und daher auf eigenes Risiko gehandelt.

Deshalb haftet hier nicht der Tierhalter für die Unfallfolgen, sondern die Trainerin.


OLG Koblenz, 23.11.2012 - Az: 2 W 600/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.588 Beratungsanfragen

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen