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„Kissing spines“ - Rücktritt vom Kaufvertrag

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Pferdeverkauf zwischen privatem Käufer und gewerblichen Verkäufer kommen die Regeln des Verbrauchsgüterkaufrechts zur Anwendung.

Das Vorliegen von „Kissing-Spines“ bei einem Pferd, das aufgrund der konkreten Gegebenheiten im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit dafür begründet, dass sich bei dem Pferd alsbald klinische Symptome einstellen werden, steht der Anwendbarkeit des § 476 BGB nicht entgegen.

Es liegt also kein plötzlich und unerwartet auftretendes Phänomen vor. Somit handelt es sich bei „Kissing spines“ grundsätzlich um einen Mangel, der den Käufer des Pferdes zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.


LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2008 - Az: 14 O 10670/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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