Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.021 Anfragen

Haftungsausschluß auf Reitanlage

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß auf dem Hof angebrachte Schilder mit der Aufschrift "Reiten und Gespannfahren auf eigene Gefahr" oder der im Aufenthaltsraum des Vereins sowie im Pferdestall befestigte Aushang mit dem Text "Kutschertraining, Fahrlehrgänge und Abzeichenlehrgänge mit den Ausbildern ... und K finden grundsätzlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers statt. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen" zu einem wirksamen Haftungsausschluß führen.

Da hierdurch jegliche Haftung ausgeschlossen sein sollte, ist die Haftungsregelung schon nach § 11 Nr. 7 AGBG als insgesamt unwirksam anzusehen.


OLG Hamm, 11.11.1999 - Az: 6 U 120/98

ECLI:DE:OLGHAM:1999:1111.6U120.98.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant