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Verletzung des Hufschmieds und die Halterhaftung

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall wurde ein Hufschmied beim Beschlagen verletzt. Unabhängig davon, ob der Halter anwesend war oder nicht, ist die Tierhalterhaftung hier nicht ausgeschlossen.
Sofern der Hufschmied die Möglichkeit des Ausschlagens jedoch nicht hinreichend berücksichtigt hat, kann diesen ein Mitverschulden treffen.


OLG München, 26.07.1990 - Az: 1 U 2076/90


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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