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Unzureichend substantiierte Mängel - Keine Mietminderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden behauptete Mängel unzureichend substantiiert und ist zudem fehlerhaftes Mieterverhalten und kein dem Vermieter anzulastender Gebäudemängel für das festgestellte Erscheinungsbild in der Wohnung ursächlich, so ist die 100%ige Minderung des Mietzinses nicht berechtigt.


LG Dortmund, 21.12.2006 - Az: 1 T 150/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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