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Mangel bei Flächenabweichung unter 10%?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur dann, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch eine Flächenabweichung von unter 10% verursacht wurde, rechtfertigt dies die Annahme eines Mangels. Die Beeinträchtigung ist vom Mieter dazulegen.

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KG, 15.08.2005 - Az: 8 U 81/05

ECLI:DE:KG:2005:0815.8U81.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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