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Mängel nicht angezeigt – Pech für den Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Mieter dem Vermieter Mängel nicht angezeigt, so berechtigten diese den Mieter nicht dazu, den Mietzins zu mindern.


AG Saarburg - Az: 5 C 473/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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