Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.060 Anfragen

WC verstopft - wer muss zahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war es zu einer Verstopfung der WC-Leitung gekommen, weil ein Fehlanschluss der Grundleitung vorlag. Bei der vom Mieter sofort nach Entdeckung durchgeführten Maßnahme der Rohrreinigung mit Beseitigung der Verstopfung handelt es sich um eine Maßnahme, die zur Erhaltung und Wiederherstellung des Bestandes der Mietsache notwendig war. Ohne eine funktionierende Abwasserleitung kann die Mietwohnung nicht vertragsgemäß genutzt werden. Die In-Verzug-Setzung des Vermieters ist zur Geltendmachung des Aufwendungsersatzanspruchs nicht Voraussetzung.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Saarburg, 19.11.2008 - Az: 5 C 454/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant