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Mieter muß Chance zur Mängelbeseitigung erhalten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter kann nur dann einen Ersatzanspruch aus der Verschlechterung der Mietsache geltend machen, wenn der Mieter vorher unter Setzung einer Frist zur Beseitigung bzw. Renovierung aufgefordert wurde. Die Vorlage diverser Rechnungen und

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Andrea Leibfritz , Burladingen