Ein Vermieter kann nur dann einen Ersatzanspruch aus der Verschlechterung der Mietsache geltend machen, wenn der Mieter vorher unter Setzung einer Frist zur Beseitigung bzw. Renovierung aufgefordert wurde. Die Vorlage diverser Rechnungen und
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AG Saarburg, 13.12.2006 - Az: 5 C 324/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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