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Kündigung gerechtfertigt, wenn der Fahrstuhl nicht mehr zu reparieren ist?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Instandsetzungsanspruch des Mieters wegen Erreichens der Opfergrenze beim Vermieter entfallen, so ist bei Ausfall des Fahrstuhls aufgrund altersbedingten Verschleißes zwar eine fristlose Kündigung wegen des Mangels möglich; eine Vermieterhaftung wegen Verzugs mit der Mängelbeseitigung scheidet jedoch aus.


AG Hannover, 07.04.1998 - Az: 524 C 12335/97

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