Wird im Wohnhaus der Prostitution nachgegangen, so liegt ein Mangel vor.
Dies gilt unabhängig vom derzeitigen gesellschaftlichen Werturteil über diese Tätigkeit.
Ein Bordell im Hause bedeutet Störungen für die anderen Mieter durch den entsprechenden Publikumsverkehr, betrunkene Kunden im Treppenhaus etc. und stellt deshalb einen Mangel dar, der den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt.
Dies gilt unabhängig vom derzeitigen gesellschaftlichen Werturteil über diese Tätigkeit.
Ein Bordell im Hause bedeutet Störungen für die anderen Mieter durch den entsprechenden Publikumsverkehr, betrunkene Kunden im Treppenhaus etc. und stellt deshalb einen Mangel dar, der den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt.
AG Köln, 25.03.2002 - Az: 22 C 324/01
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


