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Prostitution ist Mangel

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird im Wohnhaus der Prostitution nachgegangen, so liegt ein Mangel vor.

Dies gilt unabhängig vom derzeitigen gesellschaftlichen Werturteil über diese Tätigkeit.

Ein Bordell im Hause bedeutet Störungen für die anderen Mieter durch den entsprechenden Publikumsverkehr, betrunkene Kunden im Treppenhaus etc. und stellt deshalb einen Mangel dar, der den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt.


AG Köln, 25.03.2002 - Az: 22 C 324/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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