Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.750 Anfragen

Zurechnung von Prostitutionsleistungen an den Bordellbetreiber

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem Bordellbetreiber können die von den Prostituierten in einem Bordell erbrachten Leistungen zugerechnet werden.

Ein Vorsteuerabzug aus den Leistungen der Prostituierten an den Bordellbetreiber kommt ohne weitere Kenntnisse über die Unternehmereigenschaft der Prostituierten auch dann nicht in Betracht, wenn man davon ausgeht, dass ein Vorsteuerabzug auch ohne Rechnung möglich ist.


FG München, 30.06.2022 - Az: 14 K 1841/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg