Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.723 Anfragen

Zurechnung von Prostitutionsleistungen an den Bordellbetreiber

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem Bordellbetreiber können die von den Prostituierten in einem Bordell erbrachten Leistungen zugerechnet werden.

Ein Vorsteuerabzug aus den Leistungen der Prostituierten an den Bordellbetreiber kommt ohne weitere Kenntnisse über die Unternehmereigenschaft der Prostituierten auch dann nicht in Betracht, wenn man davon ausgeht, dass ein Vorsteuerabzug auch ohne Rechnung möglich ist.


FG München, 30.06.2022 - Az: 14 K 1841/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.723 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant