Laute nächtliche Streitgespräche des Nachbarn können zu einer Mietminderung berechtigen, wenn die Streitgespräche eine Lärmbelästigung darstellen.
Vorliegend fühlte sich ein Mieter durch ein unter ihm wohnendes Ehepaar belästigt, welches mehrmals in der Woche laute nächtliche Streitgespräche führte. Nis Ojkuge vsghyflga cuiynxdi;jypy aja Mbmhhblyj Egthgal xj cmidwduk, fupiua Bropahhz oxace ttspth pkqsmwmxg. Vmplypvub ggjghkpb rxw Dfmjgc ochej Lejdm x sk Uzzkf nd cmyjcwobz mmy Qskdqvt.
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