Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.346 Anfragen

Jahresabrechnung unter Vorbehalt?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Genehmigen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung unter dem Vorbehalt nachträglicher Änderungen, so widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung. Der Abrechnungsbeschluss kann daher angefochten werden. Bei einer solchen Vorgehensweise besteht das Risiko, dass der Verwalter die Änderungen nicht korrekt vornimmt, die Eigentümer die Abrechnung aber nicht mehr anfechten können, wenn das Versammlungsprotokoll mit der geänderten Jahresabrechnung den Eigentümern erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist übersandt wird.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant