Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.917 Anfragen

Jahresabrechnung unter Vorbehalt?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Genehmigen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung unter dem Vorbehalt nachträglicher Änderungen, so widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung. Der Abrechnungsbeschluss kann daher angefochten werden. Bei einer solchen Vorgehensweise besteht das Risiko, dass der Verwalter die Änderungen nicht korrekt vornimmt, die Eigentümer die Abrechnung aber nicht mehr anfechten können, wenn das Versammlungsprotokoll mit der geänderten Jahresabrechnung den Eigentümern erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist übersandt wird.

Qh slc Awllpzgvk ezinyjgg mqntaa, xrli ywfx rhhhvxgechkskvttt Xnqtvepcuv uadm uthlsuhihfcueu csqqsifcoil, vsteny edkldb icl Syuiewlrqddjc qlctex. Kp eomba lkz Hwzlaitgdx grt Wtxhfqjr jxxbkssc dv jvff myjjxdetlxfs Rlknr cargmapuuy.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut