Auch Abriss- und Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück können ein Mietminderungsgrund sein - zumindest dann, wenn mit einem Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück nicht zu rechnen war. In diesem Fall sind die baubedingten Beeinträchtigungen mangels vertraglichem Vereinbarung, dass spätere baubedingte Beeinträchtigungen dem vertraglich vereinbarten Zustand entsprechen sollen, ein Mangel der Mietsache.
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LG Berlin, 27.02.2014 - Az: 67 S 476/13
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