Da der Begriff Zimmerlautstärke nicht bestimmt genug ist, kann eine Verurteilung zur Einhaltung derselben beim Musik hören nicht vollstreckt werden. Genau hierzu hatte ein Amtsgericht eine Vermieterin verurteilt. Es sollte Sorge getragen werden, dass Musik nur in Zimmerlautstärke gespielt wird. Um dieses zu erzwingen, hatte das Amtsgericht ein Zwangsgeld festgesetzt und hilfsweise Zwangshaft angedroht.
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LG Berlin, 19.01.2012 - Az: 67 T 227/11
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