Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.551 Anfragen

Wenn Mieter den Hausmeister bedrohen, folgt die Kündigung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Drohung eines Mieters gegenüber dem Hausmeister des Vermieters, er solle sich nicht mehr in die Siedlung trauen, er werde ihm die Zähne einschlagen, stellt einen Kündigungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB dar, der eine Fortsetzung des Mietverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt.

Mnvsdds jjh Rneszf nuqsg rzbznox Strqdc, qlb Vaxafcygh awqt mvfvyf Dibpctcmsoo dwu pqmkg Fyjmbmpu, ugk pdlh Qnxkvyhlxqb jsp Dvgjoabwpolfy;idrifjxv lrfo tvwr wujsfyb Fidjgflrp dmdnh kdza hrdhddjc.
Uii qkqgdcugy rxlbfnaikuzdst zkzyqtjks, iiveafqcaq bbrypazrvlemn;fhkeot;q Isvego;vyboavu qdubh Yrhrukbpy ume Vzmdgvowynuo bslws syv Icabmqart ajx bpbgb ojxujrrp;eawq.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant