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Wenn Mieter den Hausmeister bedrohen, folgt die Kündigung!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Drohung eines Mieters gegenüber dem Hausmeister des Vermieters, er solle sich nicht mehr in die Siedlung trauen, er werde ihm die Zähne einschlagen, stellt einen
Kündigungsgrund im Sinne des
§ 543 Abs. 1 BGB dar, der eine Fortsetzung des Mietverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt.
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