Im vorliegenden Fall stank es den Bewohnern eines Mietshauses gewaltig.
Der Grund: von einer Wohnung ging eine andauernde und sehr intensive Geruchsbelästigung aus, wenn die Wohnungstür geöffnet wurde. Bei einzelnen Mietern entstand hierdurch sogar eine Übelkeit.
Nachdem sich dieser Zustand bereits zwei Jahre lang hingezogen hatte, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.
Der Grund: von einer Wohnung ging eine andauernde und sehr intensive Geruchsbelästigung aus, wenn die Wohnungstür geöffnet wurde. Bei einzelnen Mietern entstand hierdurch sogar eine Übelkeit.
Nachdem sich dieser Zustand bereits zwei Jahre lang hingezogen hatte, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.
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LG Braunschweig, 10.04.2007 - Az: 6 S 313/06 (101)
ECLI:DE:LGBRAUN:2007:0410.6S313.06.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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