Im vorliegenden Fall stank es den Bewohnern eines Mietshauses gewaltig.
Der Grund: von einer Wohnung ging eine andauernde und sehr intensive Geruchsbelästigung aus, wenn die Wohnungstür geöffnet wurde. Bei einzelnen Mietern entstand hierdurch sogar eine Übelkeit.
Nachdem sich dieser Zustand bereits zwei Jahre lang hingezogen hatte, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.
Der Grund: von einer Wohnung ging eine andauernde und sehr intensive Geruchsbelästigung aus, wenn die Wohnungstür geöffnet wurde. Bei einzelnen Mietern entstand hierdurch sogar eine Übelkeit.
Nachdem sich dieser Zustand bereits zwei Jahre lang hingezogen hatte, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


