Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.106 Anfragen

Kündigung wegen nächtlicher Lärmbelästigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Im vorliegenden Fall war eine alkoholkranke Mieterin wiederholt nächtens betrunken im Haus umhergeirrt. Hierbei klingelte die Mieterin bei Nachbarn, verursachte massiven Lärm, verunreinigte den Flur mit Kot und Urin. Nahezu wöchentlich musste Polizei oder Feuerwehr gerufen werden. Erschwerend kam hinzu, dass auch noch die anderen Mieter beleidigt und belästigt wurden.

Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos - zu Recht, so das Gericht. Die massiven Störungen stellten eine unzumutbare Störung des Hausfriedens dar.

Unerheblich war, dass die Störungen aufgrund der Alkoholkrankheit der Mieterin verursacht wurden. Die nächtlichen Lärmstörungen traten häufig und massiv auf und beeinträchtigten die anderen Mieter dadurch in ihrer Gesundheit. Auch die Verunreinigungen, Beleidigungen sowie der starke Uringeruch im Hausflur rechtfertigten die fristlose Kündigung.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Mietverhältnis ist durch die fristlose Kündigung gemäß §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 569 Abs. 2 BGB beendet worden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Patrizia KleinMartin BeckerDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant