Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.872 Anfragen

Stinkende Messie-Wohnung kann die Kündigung rechtfertigen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall stank es in einem Mietshaus förmlich zum Himmel. Ein Mieter hatte seine Wohnung stark verschmutzen lassen, so dass von dieser eine so starke Geruchsbelästigung ausging, dass sich die anderen Mieter beschwerten. Die Wohnung wurde daher besichtigt und ergab ein Bild des Schreckens: Die komplette Wohnung war mit den unterschiedlichsten Gegenständen vollgestellt und stark verdreckt - insbesondere das Bad und die Küche. Man konnte die Zimmer nur über schmale Laufwege betreten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Theresia DonathAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden