Es handelt sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung, wenn der Sohn einer Mieterin andere Mieter beschimpft und es zudem zu einem tätlichen Angriff gegenüber einem Mieter kommt. Da dies den Hausfrieden erheblich stört und das Verhalten des Sohnes der Mieterin zuzurechnen ist, ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertig.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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