Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.875 Anfragen

Fristlose Kündigung wegen stinkender Wohnung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall störte ein Mieter nachhaltig den Hausfrieden, da von seiner Wohnung eine unerträgliche Geruchsbelästigung ausging, verursacht durch Zigarettenqualm und fehlende Körperhygiene.

Der Vermieter hatte diesen Umstand erfolglos abgemahnt und dem Mieter anschließend fristlos gekündigt.

Dies war gerechtfertigt, da die Beweisaufnahme ergab, dass eine erhebliche und unzumutbare Geruchsbelästigung von der Wohnung ausging, die den Hausfrieden nachhaltig störte, der Gestank drang in das Treppenhaus und andere Wohnungen.

Zudem muss der Vermieter es nicht hinnehmen, wenn andere Mieter die Miete wegen der Geruchsbelästigung mindern oder gar kündigen.


AG Wetzlar, 08.01.2013 - Az: 38 C 1389/12 (38)

ECLI:DE:AGWETZL:2013:0108.38C1389.12.38.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant