Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.294 Anfragen

Fristlose Kündigung eines Mieters nach einem Messerangriff!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einem Messerangriff auf den Hausmeister durch einen Mitbewohner des Mieters gekommen. Ein solches Geschehen rechtfertigt die fristlose Kündigung - eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich.

Zu dem Vorfall war es gekommen, als der Hausmeister den Sohn der Mieterin bitten wollte, mit ihm den Zustand im Keller zu begutachten. Hierbei kann es zu einer Diskussion, in deren Verlauf der Ehemann der Mieterin den Hausmeister unter anderem an der Jacke packte, beschimpfte und mit einem ca. 30 cm großen Küchenmesser bedrohte.

Am folgenden Tag wurde das Mietverhältnis aufgrund dieser Geschehnisse fristlos gekündigt. Die Mieterin wand ein, dass ihr Ehemann an Demenz leide und somit nicht schuldfähig sei.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant