Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.640 Anfragen

Wenn der Mieter den Vermieter beleidigt: Kündigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Im zu entscheidenden Fall hatte eine Mieterin gegen die Vermieterin Vorwürfe geäußert, dann die Geschäftsführerin der Vermieterin in einem offenen Brief scharf angegriffen. Hierbei wurde dieser vorgeworfen, nicht in der Lage zu sein, Sachverhalte ordnungsgemäß zu klären und es vorzuziehen, überhaupt nicht auf an sie persönlich gerichtete Schreiben zu antworten. Stattdessen würden Mitarbeiter auf die Mieter losgelassen, deren Aussehen, Auftreten und fehlende Fachkenntnisse merkwürdig seien und den Schluss auf die Zugehörigkeit zum Rotlichtmilieu oder einer Sekte zuließen.

Reaktion der Vermietein: Man kündigte das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich.

Die Sache landete dann vor Gericht.

Dort erhielt die Vermieterin Recht - zumindest die ordentliche Kündigung war wirksam. Zur fristlosen Kündigung bestand indes keine Berechtigung. Dies ergibt sich daraus, dass die Mieterin ihre mietvertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Auf die Frage, ob die Äußerungen als Beleidigung oder üble Nachrede strafbar sind oder nicht, kommt es nicht an.

Der offene Brief hat auch unter Berücksichtigung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung die Grenzen überschritten, welche auch für eine im Wirtschaftsleben stehende Partei bei ihren Geschäftsbeziehungen dauerhaft hinnehmen muss. Daher durfte der Brief zum Anlass genommen werden, die Geschäftsbeziehung zu beenden.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg