Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.291 Anfragen

Anbringung von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.
Für die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften ist grundsätzlich der Bauherr zuständig, was auch laufende Instandhaltungen und Veränderungen aufgrund von (gesetzlichen) Auflagen betrifft. Jedenfalls ist der Mieter umgekehrt keinesfalls der Normadressat der Vorschrift, da er lediglich die Nutzungsberechtigung an einer der Vorschriften entsprechenden Wohnung hat, zumal die Brandmelder im zu entscheidenden Fall nicht mitvermietet waren und nicht ursprünglich bereits zur Mietsache gehörten.

Wenn ein Mieter eigenmächtig bereits (hier unstreitig nicht näher nach Art, Standard, Anbringung, Wirksamkeit sowie Wartung definierte) Rauchmelder eingebaut hat, erfüllt er nicht die Pflichten des eigentlichen Bauherrn. Vielmehr hätte der Mieter umgekehrt einen Anspruch auf Einbau gegen den Vermieter. Soweit er diesen nicht geltend macht, können "eigenmächtig” eingebaute Rauchmelder (die nicht vorher vom Vermieter geprüft und genehmigt wurden) nicht dazu führen, die grundsätzlich weiten (Dispositions-) Rechte über die Wohnungsausstattung des Vermieters zu schmälern.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.291 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant